Ambulanter Pflegedienst Weissenberg | Dreherstraße 19 | 40625 Düsseldorf | Tel.: 0211 - 285465
Infos zur Pflege
Änderungen der Pflegestufen in Pflegegrade ab 01.01.2017
- Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt
- Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Statt drei Pflegestufen gibt es 5 Pflegegrade
- Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der
Pflegeversicherung
- In der häuslichen Pflege gibt es ein größeres Leistungsangebot und der Bedarf von
Menschen mit dementieller Erkrankung wird besser berücksichtigt
- Die Möglichkeiten Kurz- und Verhinderungspflege wahrzunehmen werden erweitert
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige werden erweitert
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erhebt die Selbstständigkeit in wichtigen
Bereichen, sowohl bezogen auf körperliche als auch auf geistige Fähigkeiten. So soll
eingeschätzt werden, welche Unterstützung benötigt wird
- Der zeitliche Umfang wird nicht mehr erfasst
- Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind 6
Kriterien entscheidend:
1. Mobilität: Körperliche Beweglichkeit, wie z.B. das Fortbewegen innerhalb der
Wohnung
2. Fähigkeiten: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen,
örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag
3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen: Nächtliche Unruhe,
selbstschädigendes Verhalten, Abwehr pflegerische Maßnahmen
4. Selbstversorgung: Sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken
sowie die Toilette selbstständig nutzen
5. Bewältigung von, und selbständiger Umgang mit, therapiebedingten Anforderungen
und Belastungen : Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche,
Einhalten von Diätvorschriften
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf gestalten und an
Veränderungen anpassen, mit anderen Menschen in Kontakt treten.
Ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen prüft diese Kriterien und
legt anschließend die Einstufung in einem Pflegegrad fest. Dies geschieht mit Hilfe einer
Punkteskala. Alle Pflegebedürftigen die bereits eine Pflegestufe haben, incl.Stufe 0,
müssen sich nicht neu begutachten lassen und auch keinen Antrag für die Überleitung
stellen, dies geschieht ganz automatisch. Es können sogar noch Leistungen erweitert
werden.
Unser Pflegedienst ist mit den neuen Begutachtungsverfahren vertraut und wir beraten
unsere Kunden gerne dazu.
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Pflegegrade ab 01.01.2017
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